Lindenallee zum Schloss Neuburg an der Kammel

Lindenallee zum Schloss Neuburg an der Kammel
Foto: Manfred Berger
Bayern

Lieblingsallee von Manfred Berger, Dillingen

Lindenallee zum Schloss Neuburg an der Kammel
Foto: Manfred Berger

Das dreigeschossige Schloss mit seinem zinnenbesetzten Schweifgiebel, das laut Inschrift über dem Spitzbogentor der Patrizier Hans Christoph Völin und dessen Gemahlin Veronika von Freyberg von 1562 bis 1567 erbauen ließen, bestimmt zusammen mit der Pfarrkirche St. Mariae das Ortsbild von Neuburg an der Kammel. Die Auffahrt zum Schloss ist gesäumt von wuchtigen alten Lindenbäumen.

Lindenallee zum Schloss Neuburg an der Kammel
Foto: Günter Bender

 

 

Auffallend ist, dass an vielen Bäumen üppig der Efeu hoch wächst. Da stellt sich die Frage: Ist dieser ein freundlicher oder ein fieser Baumkiller? Davon, dass der Efeu die Bäume, an denen er hochklettert, zum Absterben bringt, war schon der griechische Philosoph und Naturforscher THEOPHRAST (372-287 v.C.) überzeugt. Doch dem ist nicht so. Der Efeu ist keinesfalls ein Schmarotzer wie oft behauptet wird, denn er nimmt Wasser und Nährstoffe über die Wurzeln aus dem Boden auf. Am Baum hat der Efeu einen überaus positiven Effekt. Nicht nur Insekten fühlen sich wohl im dichten Grün der Blätter und halten den Baum schädlingsfrei. Außerdem bietet der Efeu vielen Tieren Unterschlupf: Mäuse haben versteckte Zugänge zu ihren Löchern, Spinnen spannen Netze zwischen die Äste und Blätter und Vögel bauen ihre Nester darin. Die der aus der Familie der Araliengewächse stammenden Pflanze zugeschriebenen Schadwirkungen sind meistens eine Schädigung des Stützbaums, hervorgerufen durch andere Ursachen.

Der Bund für Naturschutz und Umwelt, Region Hannover, schreibt: "Der Efeu... ist ein heimisches Gehölz mit ganz besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Befürchtungen, dass Efeuranken für die größeren heimischen Bäume oder für den Wald insgesamt schädlich sind, halten einer Nachprüfung nicht stand. Von daher sind Aktionen zur generellen Bekämpfung von Efeu an Bäumen im Wald und in Grünanlagen strikt abzulehnen. Solche Handlungen müssen als 'Verwüstungen von Beständen wild lebender Pflanzen ohne einen vernünftigen Grund' gewertet werden, die nach dem Naturschutzrecht verboten sind (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)" (http://region-hannover.bund.net/uploads/media/Efeu_und_Baeume.pdf, S. 13).

 

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